Philippi hat viele Jahre Erfahrung im chilenischen rechtlichen Leben. Die Kanzlei entstand aus dem Zusammenschluss von vier Firmen. Ihr Ursprung führt zurück bis 1904, als Ismael Valdés V. (1853-1916), Oscar Dávila l. (1882-1970) und Julio Philippi B. (1878-1935) die erste Kanzlei gründeten. Im Jahr 1932 wurde Julio Philippi I. (1912-1997) Mitglied dieser Kanzlei.
Im Jahr 1905 gründeten Manuel Foster R. (1864-1946) und Joaquín Yrarrázaval L. (1896-1947) eine zweite Kanzlei. Raúl Yrarrázaval L. (1906-2001) wurde 1939 Mitglied dieser Kanzlei. Beide Unternehmen schlossen sich im Jahr 1968 zusammen und nannten sich Philippi, Yrarrázaval, Oyarzún & Cox.
Alberto Pulido M. (1911-1995) gründete seine Kanzlei zusammen mit Pablo Langlois D. (1911-1988) im Jahr 1962. Helmut Brunner N. (1915-2010) schliesslich eröffnete sein eigenes Büro im Jahr 1939.
Philippi, Yrarrázaval, Pulido & Brunner entsteht im Jahr 1980 aus dem Zusammenschluss dieser vier Büros. Es bildet sich eine anerkannte Kanzlei, welche die professionellen Prinzipien der ursprünglichen Gründer befolgt. Durch ihre Arbeit und Fähigkeiten haben sie einen Teil der Geschichte unseres Landes, nicht nur auf rechtlicher Basis, sondern auch in akademischer, politischer und institutioneller Hinsicht geprägt. Jede Generation von Anwälten unserer Kanzlei hat die Tradition der Exzellenz bei der Ausübung des Rechts fortgesetzt. Darin besteht unser wichtigstes Kapital.
Gemäss dieser fest verwurzelten Tradition sind die Mitglieder unserer Kanzlei Professoren und üben verschiedene akademische Aktivitäten an den unterschiedlichen Universitäten in Chile aus. Sie beteiligen sich ebenfalls permanent an Aktivitäten im öffentlichen Dienst, beraten den chilenischen Staat in Angelegenheiten bezüglich der Hoheit, Gesetzesprojekten, freien Handelsabkommen, finanziellen und rechtlichen Themen; sie unterstützen viele gemeinnützige Organisationen und kooperieren mit der Justizverwaltung als Rechtsanwälte der oberen Gerichte.





